Allgem. Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich zu bestätigen.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.
2. Angebote
(1) Alle Preisangebote sind freibleibend. Die Preise gelten erst nach Bestätigung des
Auftrages als Festpreise für 3 Monate.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktions- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Technische Änderungen zu den in den Unterlagen aufgeführten Artikeln behalten
wir uns vor, sofern dabei keine Einschränkungen bei der Anwendung auftreten.
3. Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in EURO, ab Werk ausschließlich Verpackung.
(2) Unsere Preise verstehen sich ohne MwSt.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gewähren wir bei
Zahlung innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto, das Nettozahlungsziel beträgt 30 Tage, jeweils ab
Rechnungsdatum.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
4. Lieferzeit - Versand - Gefahrenübergang - Abrufaufträge
(1) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die
Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fristlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des
vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Ersatzpflicht auf die Höhe der Auftragssumme
beschränkt.
(3) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (1) und Abs. (2) gelten nicht, wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn das Interesse des Bestellers an der
Vertragserfüllung wegen des Verzugs fortgefallen ist.
(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(5) Die Lieferung erfolgt ab einem Nettowarenwert von 250 € frei haus, innerhalb Deutschland,
ansonsten unfrei, und stets, falls kein besonderer Wunsch geäußert wird, auf dem nach unserem
Ermessen günstigsten Transportweg und zwar auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der
Mindestbestellwert pro Bestellung beträgt 25 € Nettowarenwert.
(6) Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu
beschaffen und die komplette Bestellmenge sofort herzustellen.
5. Mängelgewährleistung - Haftung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Wir behalten uns Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung vor. Im letzteren Fall
übernehmen wir die Mehraufwendungen insbesondere für Transportkosten, allerdings nur bis zum
Erfüllungsort.
Kommen wir dabei in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des
Kaufpreises verlangen.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit, ferner das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder der Fall, dass wir eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt haben.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab dem Gefahrenübergang.
Als Verjährungsfrist gilt sie auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden,
ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei Forderungen,
die nach dem Produkthaftungsgesetz erhoben werden.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller unser Eigentum.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten
einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen ab, die er aus der Weiterveräußerung erwirbt, und zwar unabhängig davon,
ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt
der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Konkurs- oder Vergleichsantrag
gestellt oder seine Zahlungen eingestellt hat.
(4) Weiterverarbeitung, Kennzeichnung oder sonstige Veränderung der Ware durch den Besteller
werden stets von uns vorgenommen. Im Fall einer Rücknahme der Ware ist der Besteller verpflichtet,
uns Name und Anschrift des Kunden zu nennen, für den er die Ware weiterverarbeitet, gekennzeichnet
oder verändert hat.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Recht
(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Sonstiges
(1) Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Eine Mehr- oder Minderlieferung von
10 % behalten wir uns vor.
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